Referenz
Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (BWÜ), (1975).
Das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ) vom 10. April 1972 trat am 26. März 1975 in Kraft. Es enthält ein umfassendes Verbot biologischer Waffen und ist als der erste multilaterale Vertrag, der eine Waffenart in ihrer Gesamtheit ächtet, ein wichtiger Pfeiler des internationalen Nichtverbreitungsregimes von Massenvernichtungswaffen.
Gegenwärtig zählt das BWÜ 184 Mitglieder, darunter alle Mitgliedsstaaten der EU und NATO. Vier Staaten haben das BWÜ zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert, namentlich Ägypten, Haiti, Somalia und Syrien. 9 Staaten, vor allem in Afrika, dem Nahen Osten und im Pazifik, haben das BWÜ weder unterzeichnet noch ratifiziert. Deutschland setzt sich weiterhin für einen Beitritt dieser Länder ein und verfolgt das Ziel der Universalisierung.