Wissenschaft braucht Freiheit – Freiheit erfordert Verantwortung!
Was ist sicherheitsrelevante Forschung?
Sicherheitsrelevante Forschung umfasst wissenschaftliche Arbeiten, bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie Wissen, Produkte oder Technologien hervorbringen, die von Dritten missbraucht werden können, um Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Umwelt oder ein friedliches Zusammenleben zu schädigen. Diese wird als „besorgniserregend“ bezeichnet, wenn der Missbrauch unmittelbar erfolgen kann und die möglichen Schäden erheblich sind.
Aufgaben und Ziele des Gemeinsamen Ausschusses
Der Gemeinsame Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung ist ein von DFG und Leopoldina eingerichtetes Gremium, das das Bewusstsein für die doppelte Verwendbarkeit (Dual-Use) von Forschungsergebnissen, den verantwortungsvollen Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung und die diesbezügliche Selbstregulierung der Wissenschaften nachhaltig stärken soll. Der Ausschuss unterstützt die Umsetzung der entsprechenden Empfehlungen von DFG und Leopoldina zu „Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung“. Hierzu gehören insbesondere die Etablierung und Arbeit von lokalen Kommissionen für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung an den deutschen Forschungsinstitutionen. Gleichzeitig dient der Ausschuss zum Erfahrungsaustausch.
Kommissionen für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung
Entsprechend den gemeinsamen „Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung“ von Deutscher Forschungsgemeinschaft und Leopoldina haben inzwischen mehr ca. 120 Forschungseinrichtungen, -organisationen und Fachgesellschaften Kommissionen für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF) einrichtet, die Forschende und Forschungseinrichtungen bei Fragen zu sicherheitsrelevanten Aspekten ihrer Forschung beratend zur Seite stehen.
Warum ist verantwortungsvoller Umgang mit Risiken der Forschung wichtig?
Die durch das Grundgesetz geschützte Forschungsfreiheit ermöglicht es Forschenden, im Rahmen des rechtlichen Freiraums wissenschaftliche Fragestellungen selbst zu finden und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Die Forschungsfreiheit gilt jedoch nicht bedingungslos. Forschende haben aufgrund ihrer Freiheit, ihres Wissens und ihrer Erfahrung eine besondere ethische Verantwortung. Ihnen muss die Gefahr des Missbrauchs von Forschung bewusst sein, und sie müssen die Chancen der Forschung und deren Risiken für Menschenwürde, Leben und andere wichtige Güter gegeneinander abwägen.
Was können KEFs für Forschende und Forschungseinrichtungen leisten?
Risikoabwägung
Da KEFs in der Regel interdisziplinär besetzt sind, können sie entsprechende Kompetenzen, etwa aus Ethik, Recht und den Geisteswissenschaften, bei der Risiko-Nutzen-Abwägung in sicherheitsrelevanten Forschungsfragen beisteuern.
Sensibilisierung
KEFs können Forschende für sicherheitsrelevante Aspekte der eigenen Arbeit sensibilisieren, z.B. durch Beratungsangebote und regelmäßige Veranstaltungen zu missbrauchsgefährdeten Forschungsbereichen.
Eigenverantwortung
KEFs sind ein wichtiges Instrument bei der Stärkung des eigenverantwortlichen Umgangs Forschender mit und der Minimierung von Missbrauchsrisiken der eigenen Forschung, z B. durch Beratung und Kompetenzbildung.
Fördervoraussetzung
KEFs können helfen, Forschungsvorhaben ethisch einzuordnen und damit die Voraussetzung für die Begutachtung von Förderungsanträgen in besonders missbrauchsgefährdeten Forschungsbereichen schaffen.
Absicherung
KEFs können durch ethische Bewertungen im Rahmen ihrer Beratungen sicherheitsrelevante Forschungsarbeiten, zum Beispiel bei internationalen Forschungskooperationen, legitimieren und damit Forschende absichern.
Reflexion und Transparenz
Indem sie durch interdisziplinäre Beratungsverfahren und öffentliche Veranstaltungen für Transparenz sorgen und ethische Reflexionen fördern, können KEFs helfen, das Vertrauen der Bevölkerung in die Forschungsfreiheit zu stärken.