Referenz
Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ), (1997).
Das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ) vom 13. Januar 1993 trat am 29. April 1997 in Kraft. Es ist ein völkerrechtlicher Abrüstungs- und Rüstungskontrollvertrag, dessen Ziele ein weltweites Verbot chemischer Waffen und die Vernichtung vorhandener Chemiewaffenbestände sind. Das CWÜ ist in einen militärischen Teil und einen zivilen Teil untergliedert. So enthält das CWÜ außer dem Verbot chemischer Waffen und Regelungen zur Abrüstung auch ein umfangreiches Melde- und Inspektionssystem für Produktion, Verarbeitung und Verbrauch sowie den Handel mit Chemikalien, die missbräuchlich für die Herstellung chemischer Waffen verwendet werden können.