Handbuch Exportkontrolle und Academia

Handbuch Exportkontrolle und Academia

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) LPR – Leitungsstab, Presse (Hrsg.) (2022) Handbuch Exportkontrolle und Academia (2. Auflage).

Die nachfolgende aktualisierte zweite Auflage des Handbuchs richtet sich primär an den Wissenschafts- und Forschungssektor, deren Vertreterinnen und Vertreter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als Privatpersonen.

Ziel ist es, Universitäten und Forschungseinrichtungen für die Ziele der Exportkontrolle zu sensibilisieren und sie bei der Anwendung des Außenwirtschaftsrechts zu unterstützen.

Die außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen können im wissenschaftlichen Bereich z. B. bei Forschungskooperationen mit ausländischen Einrichtungen, bei der Zusammenarbeit mit Gastwissenschaftlern am eigenen Institut im Inland, der Versendung von wissenschaftlichen Geräten (Waren) ins Ausland oder auch bei Wissenstransfers und Veröffentlichungen eine Rolle spielen. Die Exportkontrolle erfasst bei weitem nicht alle Aktivitäten im Bereich Wissenschaft und Forschung, aber die erfassten Einzelfälle zu erkennen und zu bewerten, ist eine Aufgabe aller Beteiligten. Eine verantwortungsbewusste Nutzung der gesetzlich verbrieften „Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs“ (§ 1 AWG), der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) etc. setzt voraus, dass im Einzelfall auch die Grenzen dieser Freiheit bekannt sind.

Die zweite Auflage des Handbuchs „Exportkontrolle und Academia“ liefert eine umfassende Aktualisierung der ersten Ausgabe. Hierbei wurden alle relevanten Rechtsänderungen, insbesondere das Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2021/821 (EU-Dual-Use-VO), berücksichtigt. Das Handbuch wurde um praxisrelevante Beispielsfälle ergänzt.

Um Forschungseinrichtungen und Universitäten bei der Implementierung eines internen Compliance Systems zu unter stützen, beinhaltet die Neuauflage zahlreiche Praxistipps und Checklisten sowie mehrere Praxisbeispiele, wie die Exportkontrolle in Forschungseinrichtungen umgesetzt werden kann. Darüber hinaus wurden die Inhalte der Empfehlung der EU Kommission zu internen Compliance Programmen für die Kontrolle von Forschung im Zusammenhang mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Empfehlung (EU) 2021/1700) in der Neuauflage berücksichtigt und umgesetzt.