Referenz
Handlungsempfehlungen für die Zusammenarbeit mit China (S. 10) (2023) Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Seit fast 50 Jahren pflegt die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) den wissenschaftlichen Austausch mit der Volksrepublik China (im folgenden China). Mit der Aufnahme offizieller Beziehungen zur Chinese Academyof Sciences (CAS) übernahm die MPG 1974 eine Vorreiterrolle im deutschen Wissenschaftssystem, pflegtseither eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit vielen chinesischen Forscherinnen und möchte diese fortschrittsorientierte Zusammenarbeit auch in Zukunft zum Wohle der Menschheit fortsetzen. Doch Veränderungen der politischen Lage sowohl in China als auch in der Welt stellen eine Herausforderung für dieweitere wissenschaftliche Kooperation mit China dar. Sie erfordern im Spannungsfeld von Forschungsfreiheitund Verantwortung eine noch differenziertere Bewertung dieser Kooperation. Angesichts von Chancen und Risiken möchte die MPG Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für zukünftige Kooperationen mit chinesischen Partnerinnen aufzeigen mit dem Ziel, die Zusammenarbeit von Wissenschaftler*innen der MPG mitForschenden aus China trotz veränderter Rahmenbedingungen auch zukünftig zu ermöglichen.
Eine wichtige Voraussetzung für fundierte Entscheidungen und eine ausgewogene Zusammenarbeit mit China sind gegenseitiges Verständnis und ein kultursensibler Umgang. In diesem Sinne stärkt die MPG die China-Kompetenz ihrer Wissenschaftlerinnen und Mitarbeitenden. Dadurch trägt die MPG Sorge dafür, dassdie Achtsamkeit unter den verantwortlichen Wissenschaftlerinnen für Risiken in der Zusammenarbeit mitchinesischen Partnerorganisationen erhöht wird.
Die im folgenden beschriebenen Themenfelder und Prozesse bilden den Rahmen für die zukünftige Forschungszusammenarbeit mit China, stellen eine länderspezifische Ergänzung der Leitlinien zur Ausgestaltung internationaler Kooperationen der MPG vom März 2021 bzw. November 2022 dar und stehen damit auch im Kontext der Hinweise und Regeln der MPG zum verantwortlichen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisikenvom März 2017.