Die Verantwortung der Wissenschaften: Welche Technologie könnte sich als die nächste Atombombe herausstellen?

Die Verantwortung der Wissenschaften: Welche Technologie könnte sich als die nächste Atombombe herausstellen?

Filmabend mit Podiumsdiskussion

Am 23. Januar 2024 führte der Gemeinsame Ausschuss im Cinema Paris in Berlin einen Filmabend mit anschließender Podiumsdiskussion durch. Vorgeführt wurde Christopher Nolans Film „Oppenheimer“, der nicht nur die Geschehnisse rund um den Bau der ersten Atombombe im Rahmen des Manhattan-Projekts auf dramatische Weise beschreibt, sondern auch grundlegende Fragen zur Verantwortung der Wissenschaften aufwirft. Insbesondere der Physiker und Leiter des Projekts Robert J. Oppenheimer wird als zerrissene Figur dargestellt, die sich einerseits getrieben durch wissenschaftliche Neugier der Realisierung einer Atombombe verschrieb, gleichzeitig aber auch die Konsequenzen der Verfügbarkeit derartiger Massenvernichtungswaffen im geopolitischen Kontext kritisch betrachtete.

Der Journalist Markus Weißkopf moderierte die Podiumsdiskussion, an der der Wissenschaftshistoriker Alexander Blum, der Chemiker Florian Kraus und der Mikrobiologe und Präsident des Robert Koch-Instituts Lars Schaade teilnahmen. Gemeinsam unternahmen die Podiumsteilnehmer den Versuch, die im Film angesprochenen wissenschaftsethischen Fragestellungen in die heutige Zeit zu übertragen. Dabei stellte Blum zunächst klar, dass es sich beim Manhattan-Projekt ganz klar um militärische Auftragsforschung gehandelt habe, die unter anderen Voraussetzungen als die freie akademische Forschung stattfinde. Oppenheimer und einige seiner Mitstreiter seien nach dem Zweiten Weltkrieg wichtige Stimmen für die friedliche Nutzung der Nuklearspaltung geworden. Forschende seien aber auch heute häufig damit konfrontiert, dass deren neuentwickeltes Wissen oder Technologien sowohl nützliche als auch schädliche Anwendungen eröffneten. Hierzu erläuterte Schaade sicherheitsrelevante Forschungsvorhaben aus dem Bereich der Mikrobiologie, insbesondere der Gain-of-Function-Forschung an Krankheitserregern, für die ethische Beratung durch die Forschungseinrichtungen verbindlich zur Verfügung gestellt werden sollte. Auf die Frage aus dem Publikum, ob Zivilklauseln an Universitäten nicht der bessere Weg zur Beherrschung solcher Missbrauchsrisiken seien, erläuterte Kraus, dass damit eben auch nützliche friedliche Anwendungen ursprünglicher militärisch ausgerichteter Forschung verhindert werden könnten. Außerdem würden Zivilklauseln an Universitäten militärischer Auftragsforschung an anderen Einrichtungen nicht im Weg stehen. Zur Frage nach der Häufigkeit solcher besorgniserregender sicherheitsrelevanter Forschung legten Kraus und  Schaade dar, dass diese im akademischen Bereich eher die Ausnahme darstelle und erläuterten einige Beispiele aus der Chemie- und Pathogenforschung.