Referenz
Die im Grundgesetz geschützte Wissenschaftsfreiheit ist eine Grundvoraussetzung für den Fortschritt und Wohlstand der Gesellschaft. Freie Forschung ist aber auch mit Risiken verbunden, die daraus resultieren, dass an sich nützliche Forschungsergebnisse und -methoden missbraucht werden können, etwa als Kriegswaffen bzw. als Mittel krimineller oder terroristischer Aktivitäten.
Nach Ansicht der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) kann eine sinnvolle Kontrolle dieser Risiken nicht durch weitere Gesetze, sondern nur durch eine entsprechende Bewusstseinsbildung und die Instrumente der Selbstverwaltung in der wissenschaftlichen Gemeinschaft erfolgen. Um dies zu konkretisieren, haben beide Organisationen im Jahr 2014 die gemeinsamen „Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung“ veröffentlicht und zu deren wirkungsvoller und nachhaltiger Umsetzung den „Gemeinsamen Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung“ gegründet.
In Deutschland existieren bereits zahlreiche Kommissionen mit unterschiedlichen Bezeichnungen, die sich mit ethischen Fragestellungen in der Wissenschaft befassen. Neben den zahlreichsten hauptsächlich für die medizinische Forschung am Menschen zuständigen „medizinischen Ethikkommissionen“ und solchen, die zur Wahrung des Tierschutzes die Behörden bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen unterstützen, gibt es seit einigen Jahren, den Empfehlungen des Gemeinsamen Ausschusses von DFG und Leopoldina folgend, eine steigende Zahl sogenannter Kommissionen für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung, die Forschende vor Ort bei entsprechenden Fragestellungen beraten.