Dieser Leitfaden gilt für Projektanträge im Rahmen einer Sachbeihilfe, des Emmy Noether-Programms, einer Forschungsgruppe, einer Klinischen Forschungsgruppe oder eines Schwerpunkts.
Im Punkt 4.1.5 fordert die DFG die Antragstellenden dazu auf, Forschungsvorhaben auf eine mögliche Sicherheitsrelevanz zu prüfen und sich gegebenenfalls von einer KEF beraten zu lassen.